Erweiterung des Quarzittagebaus „Alexandra“ der Firma Gaul GmbH

Erweiterung des Quarzittagebaus „Alexandra“
Erweiterung des Quarzittagebaus „Alexandra“

Bergrechtliches Planfeststellungsverfahren mit Umweltverträglich-keitsprüfung für die Erweiterung des Quarzittagebaus „Alexandra“ der Firma Gaul GmbH gem. § 57 a Bundesberggesetz (BBergG) auf dem Gebiet der Ortsgemeinde Daxweiler im Landkreis Bad Kreuznach

 

1. bergbauliches Vorhaben

Die Firma Gaul GmbH plant die Erweiterung des Quarzittagebaus „Alexandra“, da die gegen-wärtige genutzte und genehmigte Lagerstätte nahezu erschöpft ist. Das Vorhabensgebiet liegt in der Gemarkung Daxweiler der Verbandsgemeinde Stromberg, die zum Landkreis Bad Kreuznach gehört. Das Tagebaugebiet liegt unmittelbar an der Landesstraße L 214 im Guldenbachtal zwischen Stromberg und Rheinböllen und wird im Norden durch die Autobahn BAB A 61 begrenzt. Die derzeitige Tagebaufläche beträgt ca. 8,3 ha und soll auf ca. 23,5 ha erweitert werden. Das Gelände zwischen den beiden Verkehrsachsen A 61 und L 214 weist Höhenunterschiede von mindestens 120 m auf.

Im Vorfeld des bergrechtlichen Planfeststellungsverfahrens wurde von der SGD Nord in Koblenz ein raumordnerisches Verfahren durchgeführt und mit einem raumordnerischen Ent¬scheid vom 31.03.2004 abgeschlossen. Es wurde festgestellt, dass das Vorhaben mit den Er¬fordernissen der Raumordnung und Landesplanung übereinstimmt.

Näheres ist der beigefügten Lageplanskizze zu entnehmen.

2. Rechtsgrundlage

Das Verfahren ist ein bergrechtliches Planfeststellungsverfahren nach § 52 Abs. 2 a BBergG in Verbindung mit § 1 Ziffer 1 Buchstabe b Doppelbuchstabe dd UVP-V-Bergbau (Verordnung über die Umweltverträglichkeit bergbaulicher Vorhaben).

3. Verfahrensstand

Die Firma Gaul GmbH hat dem Landesamt für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz (LGB) mit Schreiben vom 03.07.2009 einen obligatorischen Rahmenbetriebsplan vorgelegt mit der Bitte ein bergrechtliches Planfeststellungsverfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen. Nach der Anhörung der betroffenen Träger öffentlicher Belange (TÖB) und der nach Naturschutzrecht anerkannten Vereine im Herbst 2009 und einer weiteren Anhörung im Frühjahr 2011 wurde ein Erörterungstermin am 24.08.2011 durchgeführt. Während des Erörterungstermins wurden von den anwesenden Vertretern der TÖBs und der nach Naturschutzrecht anerkannten Vereinen keine wesentlichen Anregungen oder Bedenken vorgebracht.

4. Verfahrensfortgang

Der Planfeststellungsbeschluss wurde der Antragstellerin am 23.11.2012 zu gestellt und am 30.11.2012 ortsüblich bekanntgemacht. Klage gegen die Zulassung wurde nicht erhoben.

Projektstatus

abgeschlossen

Ansprechpartner
  • Kisters, Frank

  • +49 6131 9254 350
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