Erweiterung des Basalttagebaus „Bolsdorf 1“ der Dieter Stolz e. K. –Inhaber René Stolz-

Bergrechtliches Planfeststellungsverfahren mit Umweltverträglich-keitsprüfung für die Erweiterung des Basalttagebaus „Bolsdorf 1“ der Dieter Stolz e. K. –Inhaber René Stolz- gem. § 57 a Bundesberg-gesetz (BBergG) auf dem Gebiet der Ortsgemeinden Hillesheim und Dohm-Lammersdorf im Landkreis Vulkaneifel
1. bergbauliches Vorhaben
Die Dieter Stolz e. K. –Inhaber René Stolz- plant die Erweiterung des Basalttagebaus „Bols-dorf 1“, da die gegenwärtige genutzte Lagerstätte nahezu erschöpft ist. Das Vorhabensgebiet liegt in den Gemarkungen Hillesheim und Dohm-Lammersdorf der Verbandsgemeinde Hilles-heim, die zum Landkreis Vulkaneifel gehört. Das Tagebaugebiet liegt östlich der Kreisstraße K 14 zwischen der Stadt Hillesheim und Ortsgemeinde Dohm-Lammersdorf und südwestlich der Kyller Höhe. Die derzeitige Tagebaufläche beträgt ca. 23 ha und soll um ca. 18 ha erweitert werden. Die Erweiterungsfläche schließt sich östlich an die den heutigen Betriebsbereich an und erstreckt sich im Norden unterhalb der Kyller Höhe bis zu Höhenlinie 530 m NN. Der Abbau ist bis zu einer Tiefe bei 430 m NN geplant.
Im Vorfeld des bergrechtlichen Planfeststellungsverfahrens wurde von der Bezirksregierung Trier ein raumordnerisches Verfahren durchgeführt und mit einem raumordnerischen Entscheid vom 20.12.1999 abgeschlossen sowie von SGD Nord für zwei hinzugezogene Flurstücke im Jahr 2001 ergänzt. Es wurde festgestellt, dass das Vorhaben mit den Er¬fordernissen der Raumordnung und Landesplanung übereinstimmt.
Näheres ist der beigefügten Lageplanskizze zu entnehmen.
2. Rechtsgrundlage
Das Verfahren ist ein bergrechtliches Planfeststellungsverfahren nach § 52 Abs. 2 a BBergG in Verbindung mit § 1 UVP-V-Bergbau (Verordnung über die Umweltverträglichkeit bergbaulicher Vorhaben).
3. Verfahrensstand
Die Dieter Stolz e. K. –Inhaber René Stolz- hat dem Landesamt für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz (LGB) mit Schreiben, eingegangen am 31.01.2006, einen obligatorischen Rahmenbetriebsplan (RBPL) vorgelegt mit der Bitte ein bergrechtliches Planfeststellungsver-fahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen. Nach der Anhörung der betroffenen Träger öffentlicher Belange (TÖB) und der nach Naturschutzrecht anerkannten Vereine im Frühjahr 2006 wurde ein Erörterungstermin am 05.12.2006 durchgeführt. Während des Er-örterungstermins wurden von den anwesenden Vertretern der TÖBs und der nach Naturschutz-recht anerkannten Vereinen wurde Anregungen bzw. Bedenken vorgebracht. Aufgrund dessen wurde ein entsprechender Nachtrag zum Schutzgut Boden am 19.03.2007 vorgelegt. Ein abschließendes Einvernehmen wurde mit einem Schreiben der Kreisverwaltung Vulkaneifel vom 23.10.2007 erzielt. Des Weiteren wurde aufgrund der Neuregelung des Bundesnaturschutzgesetzes 2010 zwischen der Antragsstellerin und dem LGB vereinbart eine Artenschutzrechtliche Prüfung durchzuführen. Ein Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag wurde im Juni 2010 als Er¬gänzung zum RBPL mit dem Ergebnis vorgelegt, das keine Betroffenheit besteht. Im Rahmen der Beteiligung der TÖBs und der nach Naturschutzrecht anerkannten Vereinen wurden Anregungen und Bedenken vorgebracht, die eine Ergänzung des Artenschutzrechtlichen Fachbeitrag erforderlich machten. Diese Ergänzung wurde im Februar 2011 vorgelegt. Eine erneute Beteilung ergab, dass keine weiteren Bedenken bestehen. Eine Ausnahme sind Vermeidungsmaßnahmen im Sinne des Artenschutzes, die als Nebenbestimmung in den Planfeststellungsbeschluss aufgenommen wurden. Der Planfeststellungsbeschluss wurde vom LGB im Laufe des Jahres 2011 aufgestellt.
4. Verfahrensfortgang
Der Planfeststellungsbeschluss wurde vom LGB am 05.03.2012 ortsüblich bekanntgemacht gemacht und ist seit dem 16.04.2012 rechtskräftig unanfechtbar.
Projektstatus
abgeschlossen
Ansprechpartner
Kisters, Frank
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Prof. Dr. Ing. Stoll & Partner Ingenieurgesellschaft mbH, Aachen