Erweiterung des Basalttagebaus „Ellenberg-Gollenberg“ auf dem Gebiet der Ortsgemeinden Ellenberg und Gollenberg im Landkreis Birkenfeld

Bergrechtliches Planfeststellungsverfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung für die Erweiterung des Basaltlavatagebaus „Ellenberg-Gollenberg“ der Basalt-Actien-Gesellschaft Südwestdeutsche Hartsteinwerke (SHW) gem. § 57 a Bundesberggesetz (BBergG) auf dem Gebiet der Ortsgemeinden Ellenberg und Gollenbe
1. Bergbauliches Vorhaben
Die Basalt-Actien-Gesellschaft Südwestdeutsche Hartsteinwerke (SHW) mit Sitz in Kirn betreibt im Bundesland Rheinland-Pfalz, Landkreis Birkenfeld, Verbandsgemeinde Birkenfeld auf den Gemarkungen Ellenberg und Gollenberg den Tagebau Ellenberg. Der Tagebau liegt in circa 350 m Entfernung nordöstlich der Ortschaft Ellenberg. Der im Tagebau gewonnene Rohstoff „Andesit“ wird zu hochwertigen Produkten wie Splitt, Edelsplitt und Brechsand sowie Mineralgemischen verarbeitet. Die Fertigprodukte dienen der Belieferung der regionalen Bauwirtschaft in den Sektoren Straßenbau sowie Hoch- und Tiefbau. Sowohl die unterschiedlichen Qualitätsanforderungen der Abnehmer als auch die lagerstättenspezifischen Gegebenheiten hinsichtlich der Qualitätsverteilung des Rohstoffes innerhalb des Abbaugebietes verlangen eine qualitätsorientierte Gewinnung.
Zur Erfüllung dieser Anforderungen müssen stets mehrere Abbaustellen innerhalb des Tagebaus eingerichtet werden. Durch selektive Gewinnung unterschiedlicher Qualitäten und deren gezielte Mischung können die Qualitätsanforderungen des Absatzmarktes mit dem bergrechtlichen Erfordernis der vollständigen Nutzung der Lagerstätte in Einklang gebracht werden. Diese Praxis des Betriebs entspricht auch den Grundsätzen und Zielen des Regionalen Raumordnungsplans Rheinhessen-Nahe.
Da die Vorräte im bestehenden Tagebau Ellenberg nahezu erschöpft sind, ist zur Gewährleistung einer kontinuierlichen Belieferung des regionalen Marktes mit Rohstoffen der geforderten Qualität die Fortführung des Abbaus auf einem benachbarten Abbaufeld notwendig.
Resultierend aus der Fläche des derzeitigen Abbaus und der geplanten Erweiterung wird die Fläche des Rahmenbetriebsplanes ca. 59,64 ha umfassen.
Näheres ist der beigefügten Lageplanskizze zu entnehmen.
2. Rechtsgrundlage
Das Verfahren ist ein bergrechtliches Planfeststellungsverfahren nach § 52 Abs. 2 a BBergG in Verbindung mit § 1 Ziffer 1 Buchstabe b) Doppelbuchstabe aa) und bb) UVP-V-Bergbau (Verordnung über die Umweltverträglichkeit bergbaulicher Vorhaben) und § 3 c UVPG (Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung).
3. Verfahrensstand
Verfahrensstand: Der Planfeststellungsbeschluss wurde am 12.01.2021 ausgefertigt. Der Beschluss ist bestandkräftig. Das Verfahren ist abgeschlossen.
Projektstatus
abgeschlossen
Ansprechpartner
Gruber, Jürgen
- +49 6131 9254 343