Bergrechtliches Planfeststellungsverfahren für die Erweiterung des Quarzkies- und Quarzsandtagebaus „Jockgrim-Rheinzabern 2“

Jockgrim-Rheinzabern 2
Jockgrim-Rheinzabern 2

Bergrechtliches Planfeststellungsverfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung für die  Erweiterung des Quarzkies- und Quarzsandtagebaus „Jockgrim-Rheinzabern 2“ der Holcim Kies und Beton GmbH, Dotternhausen gem. § 57 a Bundesberggesetz (BBergG) auf dem Gebiet der Verbandsgemeinde Jockgrim

1. bergbauliches Vorhaben

Die Holcim Kies und Beton GmbH,  Dotternhausen, plant die Erweiterung der bestehenden Rohstoffgewinnung zum Nassabbau von Quarzkies und -sand. Die Ausdehnung ist  erforderlich, da der Rohstoffvorrat im „Altbereich“ nahezu erschöpft ist.  Die beantragte Erweiterungsfläche ist  nach den Angaben der Antragstellerin im Landesentwicklungsprogramm IV, im Regionalen Raumordungsplan Rheinpfalz 2004 und im Flächennutzungsplan zum überwiegenden Teil als Fläche für die Rohstoffsicherung ausgewiesen. Darüber hinaus wird der Planungsbereich von Flächen mit den Zielen „Regionaler Grünzug“ und „Vorranggebiet Wasserwirtschaft –Schwerpunkt Hochwasserschutz-“ überlagert.

Näheres ist der beigefügten Lageplanskizze zu entnehmen.

2. Rechtsgrundlage

Das prozedurale Verfahren ist als bergrechtliches Planfeststellungsverfahren nach § 52 Abs. 2 a BBergG in Verbindung mit § 1 UVP-V-Bergbau ausgestaltet.
 

3. Verfahrensstand

Die Holcim Kies und Beton GmbH, Dotternhausen, beantragte mit Schreiben vom  22.09.2011 beim Landesamt für Geologie und Bergbau (LGB) die Zulassung des obligatorischen Rahmenbetriebsplanes für die Erweiterung des Quarzsandtagebaus  „Jockgrim-Rheinzabern 2“ Das Verfahren mit der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Veranlassung der Planoffenlage wurde mit Schreiben vom 07.11.2011 eingeleitet. Nach erfolgter Planoffenlage und Prüfung der Einwendungen und Stellungnahmen hat die Holcim Kies und Beton GmbH, mit den Schreiben vom 23.10.2012 bzw. 12.11.2012 ergänzende Planunterlagen vorgelegt.

Entsprechend § 73 Abs. 8 VwVfG wurde zwischenzeitlich durch das LGB veranlasst, dass ein ergänzendes Planfeststellungsverfahren durchgeführt wird.

4. Verfahrensfortgang

Nach Durchführung des Erörterungstermins am 11.06,2013 erging unter dem 25.08.2015 der Planfeststellungsbeschluss.
Der Beschluss wurde vom 02.09.2015 bis einschließlich 15,09.2015 ausgelegt.

Projektstatus

abgeschlossen

Ansprechpartner
  • Gruber, Jürgen

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