Neuaufschluss des Tagebaus „Langacker“ der Rheinischen Provinzial Basalt- und Lavawerke GmbH & Co. OHG (RPBl), Sinzig

Bergrechtliches Planfeststellungsverfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung für den Neuaufschluss des Tagebaus „Langacker“ der Rheinischen Provinzial Basalt- und Lavawerke GmbH & Co. OHG (RPBl), Sinzig gem. § 57 a Bundesberggesetz (BBergG) auf dem Gebiet der Ortsgemeinde Ochtendung im Landkreis Mayen-Koblenz
1. bergbauliches Vorhaben
Die RPBl, Sinzig, beabsichtigt auf einer Fläche von rund 50 Hektar die Auffahrung des Tagebaus „Langacker“ zur Gewinnung von Basaltlava nördlich der Ortsgemeinde Ochtendung im Landkreis Mayen-Koblenz an der Landesstraße 117 (L 117). Im Zuge der Verwirklichung des bergbaulichen Vorhabens sind geplant, die Errichtung eines Werkstattgebäudes mit Büro- und Sozialräumen, die Errichtung einer Betriebstankstelle mit Waschplatz inkl. Brauchwasserrückbehälter und Überdachung, die Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer stationären Brech- und Klassieranlage sowie der Bau einer Straßenanbindung an die L 111. Von der zuständigen Kreisverwaltung Mayen-Koblenz wurde im Vorfeld des bergrechtlichen Planfeststellungsverfahrens ein raumordnerisches Verfahren durchgeführt und mit einem raumordnerischen Entscheid abgeschlossen. Es wurde festgestellt, dass das Vorhaben mit den Erfordernissen der Raumordnung und Landesplanung übereinstimmt.
Näheres ist der beigefügten Lageplanskizze zu entnehmen.
2. Rechtsgrundlage
Das prozedurale Verfahren ist als bergrechtliches Planfeststellungsverfahren nach § 52 Abs. 2 a BBergG in Verbindung mit § 1 UVP-V-Bergbau ausgestaltet.
3. Verfahrensstand
Mit Planfeststellungsbeschluss des LGB vom 12.12.2008 wurde die bis zum 31.12.2038 befristete Genehmigung für die Zulassung des Basaltlavatagebaus „Langacker“ auf dem Gebiet der Ortsgemeinde Ochtendung im Landkreis Mayen-Koblenz erteilt. Hierzu hat das LGB ein Planfeststellungsverfahren durchgeführt und die Zulässigkeit des Vorhabens durch Planfeststellungsbeschluss festgestellt. Neben dem Planfeststellungsbeschluss bedarf es anderer behördlicher Entscheidungen, die nach den Fachgesetzen für das Vorhaben eigentlich erforderlich wären, grundsätzlich nicht. Diese werden durch den Planfeststellungsbeschluss ersetzt.
Auf Klage des BUND Rheinland-Pfalz hat das Verwaltungsgericht Koblenz festgestellt, dass der Planfeststellungsbeschluss zur Genehmigung des Basaltlavatagebaus „Langacker“ rechtmäßig ist. Nachdem die RPBl mit dem BUND einen Vergleich bezüglich der Reduzierung des Abbauumfanges in Richtung des Nettetals hin schloss, wurde der Planfeststellungsbeschluss rechtskräftig.
4. Verfahrensfortgang
Die Antragstellerin hat zwischenzeitlich einen Hauptbetriebsplan zur Zulassung beim LGB eingereicht. Im Zuge dessen hat das LGB unter Berücksichtigung des § 54 Abs. 2 BBergG um Stellungnahme zum vorgelegten Hauptbetriebsplan gebeten.
Projektstatus
abgeschlossen
Ansprechpartner
Gruber, Jürgen
- +49 6131 9254 343