Erweiterung und Zusammenlegung des Feldspattagebaus „Niederberg-Pfeffelbach“

Bergrechtliches Planfeststellungsverfahren mit Umweltverträglich-keitsprüfung für die Erweiterung des Feldspat-Tagebaus „Niederberg-Pfeffelbach“ der WENA Westricher Natursteinvertrieb GmbH gem. § 57 a Bundesberggesetz (BBergG) auf dem Gebiet der Ortsgemeinde Pfeffelbach in der Verbandsgemeinde Kusel im Landkreis Kusel.
1. bergbauliches Vorhaben
Die WENA Westricher Natursteinvertrieb GmbH mit Sitz in Thallichtenberg plant die Erweiterung des Feldspat-Tagebaus „Niederberg-Pfeffelbach“ und damit die Zusammenlegung der ehemals eigenständigen Tagebaue „Niederberg“ und „Pfeffelbach“. Das geplante Abbaufeld liegt zwischen diesen Beiden und weist eine Fläche von rund 11 ha auf. Der Tagebau „Niederberg-Pfeffelbach“ und seine Erweiterungsfläche, die insgesamt ein Fläche von ca. 30 ha aufweisen, liegen südlich der Ortsgemeinde Thallichtenberg, östlich der Landestraße L 349, in der Gemarkung Pfeffelbach. Diese gehört zur Verbandsgemeinde Kusel und zum Landkreis Kusel. Die Notwendigkeit der Erweiterung ergibt sich, da der bisher genutzte Bereich der Lagerstätte nur noch einen geringen Vorrat an Feldspat aufweisen. Der Abbau ist bis zu einer Teufe (Tiefe) von 310 m NN ausstreichend auf 326 m NN geplant.
Näheres ist der beigefügten Lageplanskizze zu entnehmen.
Im Vorfeld des bergrechtlichen Planfeststellungsverfahrens fand am 26.09.2012 ein Scoping-Termin statt, während dem zwischen allen Anwesenden Gegenstand, Umfang und Methoden der Umweltverträglichkeitsprüfung und des weiteren Verfahrens erörtert bzw. abgestimmt wurde. Während der Aufstellung des Rahmenbetriebsplanes stellt sich die heraus, dass aus fachlicher Sicht das Verfahrensgebiet um weitere Flächen erweitert werden muss. Auf Grund der nicht unerheblichen Flächenerweiterung wurde der Scoping-Termin am 14.07.2016 mit der o. g. Zielsetzung für die neu hinzugezogenen Flächen wiederholt.
2. Rechtsgrundlage
Das Verfahren ist ein bergrechtliches Planfeststellungsverfahren nach § 52 Abs. 2 a BBergG in Verbindung mit § 1 Ziffer 1 Buchstabe b) Doppelbuchstabe dd) UVP-V-Bergbau (Verordnung über die Umweltverträglichkeit bergbaulicher Vorhaben) und § 3 c UVPG (Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung).
3. Verfahrensstand
Der Planfeststellungsbeschluss wurde am 10.05.2021 ausgefertigt. Der Beschluss ist bestandskräftig. Das Verfahren ist abgeschlossen.