Bergrechtliches Planfeststellungsverfahren des Feldspattagebaus „Nonnenfels Eisensteiner Kopf“

Nonnenfels-Eisensteiner Kopf
Nonnenfels-Eisensteiner Kopf

Bergrechtliches Planfeststellungsverfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung für die  Erweiterung des Feldspattagebaus „Nonnenfels Eisensteiner Kopf“ der Basalt-Actien-Gesellschaft (BAG)  gem. § 57 a Bundesberggesetz (BBergG) auf dem Gebiet der Stadt Kirchheimbolanden im Donnersbergkreis

1. bergbauliches Vorhaben

Die BAG plant die Erweiterung des Feldspattagebaus „Nonnenfels Eisensteiner Kopf“. Das Vorhabengebiet liegt ca. 4,5 km westlich der Ortslage der Stadt Kirchheimbolanden auf der Gemarkung Kirchheimbolanden. Die nächstgelegenen Ortslagen sind Oberwiesen, Orbis und Kirchheimbolanden-Haide. Naturräumlich gehört das Vorhabensgebiet zur Einheit „Bürgerwald“, einer Untereinheit des Donnersbergmassivs, das wiederum im Nordpfälzer Bergland liegt. Die Höhenlagen des Vorhabensgebiets liegen zwischen 330 m ü. NN (tiefste Abbausohle des Tagebaus Eisensteiner Kopf) und 430 m ü. NN (Nordwestteil des Felds Neuhof und Südostteil des Tagebaues Eisensteiner Kopf). Das Vorhabensgebiet wird zwischen den Betriebsteilen Eisensteiner Kopf und Nonnefels in südwestlich-nordöstlicher Richtung vom Winkelbach durchquert. Der Betriebsteil Nonnenfels, das Feld Neuhof und die ehemalige Kreisstraße 58 sind Eigentum der Antragstellerin. Der Tagebau Eisensteiner Kopf gehört zum überwiegenden Anteil der Stadt Kirchheimbolanden.
Näheres ist der beigefügten Lageplanskizze zu entnehmen.

2. Rechtsgrundlage

Das prozedurale Verfahren ist als bergrechtliches Planfeststellungsverfahren nach § 52 Abs. 2 a BBergG in Verbindung mit § 1 UVP-V-Bergbau ausgestaltet.

3. Verfahrensstand

Die  BAG hat dem   Landesamt für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz (LGB) mit Schreiben vom 22.12.2011 im Rahmen des Zulassungsverfahrens zur  Erweiterung des Feldspattagebaus „Nonnenfels/Eisensteiner Kopf“ ergänzende Planunterlagen vorgelegt.  Die ergänzenden Planunterlagen modifizieren den obligatorischen Rahmenbetriebsplan, der von der Rechtsvorgängerin der Antragstellerin, der Hartstein-, Asphalt- und Betonwerk GmbH (HAB) mit Sitz in Kirn  im Jahr 2008 beim LGB  zur Zulassung beantragt wurde und das vom LGB nach Vollständigkeitsprüfung eingeleitet wurde. Die erneute Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der anerkannten Vereine erfolgte mit Schreiben des LGB vom 01.02.2012. Im Rahmen der erneuten Planoffenlage gingen keine Einwendungen ein.

4. Verfahrensfortgang

Ein Erörterungstermin nach § 73 Abs. 6 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) wurde am 04.09.2013 durchgeführt. Der Planfeststellungsbeschluss erging Ende September 2017 zu Gunsten der Unternehmerin unter Nebenstimmungen. Eine Ausfertigung des Beschlusses und des festgestellten Planes für dieses Vorhaben lagen in der Zeit vom 09.10.2017 bis 22.10.2017 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Kirchheimbolanden, Neue Allee 2, 67292 Kirchheimbolanden aus. Klage gegen die Zulassung wurde nicht erhoben. Das bergrechtliche Planfeststellungsverfahren ist abgeschlossen.

Projektstatus

abgeschlossen

Ansprechpartner
  • Gruber, Jürgen

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