Erweiterung des Quarz- und Tontagebaus „Plaidt“ auf dem Gebiet der Ortsgemeinden Kretz, Nickenich und Plaidt im Kreis Mayen-Koblenz

Bergrechtliches Planfeststellungsverfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung für die Erweiterung des Quarz- und Tontagebaus „Plaidt“ der AG für Steinindustrie gem. § 57 a Bundesberggesetz (BBergG) auf dem Gebiet der der Ortsgemeinden Kretz, Nickenich und Plaidt in der Verbandsgemeinde Pellenz im Kreis Mayen-Koblenz.
1. Bergbauliches Vorhaben
Die AG für Steinindustrie baut seit 1980 am Burger Berg bei Plaidt Kies ab. Bereits davor wurde dort durch Dritte Kies gewonnen. Der Abbau steht seit 2004 unter Bergrecht. Zur kontinuierlichen Fortführung des Abbaus und damit der weiteren Versorgung des regionalen Marktes mit Baustoffen und der vollständigen Ausnutzung der vorhandenen Lagerstätte an Quarzkies und Ton ist eine Erweiterung der Abbaufläche im Anschluss an die bisherige Abbaufläche erforderlich. Zur Prüfung der Auswirkungen der geplanten Abbaufläche wird bei der Planung von einem langfristigen Planungshorizont von 30 Jahren ausgegangen. In die Planungen und Untersuchungen werden die bisherigen Abbauflächen mit einbezogen. Aufgrund der Größe der Abbaufläche ist nach BBergG i. V. m. UVPG eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen. Für das Zulassungsverfahren eines obligatorischen Rahmenbetriebsplanes ist die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens notwendig. Mit Schreiben vom 07. Dezember 2017 hat die AG für Steinindustrie beim LGB angekündigt, zur langfristigen Absicherung der Abbautätigkeit auf Quarzsand und Ton im Bereich Burger Berg einen Rahmenbetriebsplan mit Umweltverträglichkeitsprüfung aufgrund der geplanten Abbaufläche von über 100 ha zur Zulassung einzureichen.
Näheres ist der beigefügten Lageplanskizze zu entnehmen.
2. Rechtsgrundlage
Das Verfahren ist ein bergrechtliches Planfeststellungsverfahren nach § 52 Abs. 2 a BBergG in Verbindung mit § 1 Ziffer 1 Buchstabe b) Doppelbuchstabe aa) UVP-V-Bergbau (Verordnung über die Umweltverträglichkeit bergbaulicher Vorhaben) und § 3 c UVPG (Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung).
3. Verfahrensstand
Der Planfeststellungsbeschluss wurde am 19.08.2022 ausgefertigt. Der Beschluss ist bestandkräftig. Das Verfahren ist abgeschlossen.
Projektstatus
abgeschlossen
Projektstatus
Gruber, Jürgen
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