Erweiterung des Tontagebaus „Sedan“ auf dem Gebiet der Ortsgemeinde Girod im Westerwaldkreis

Kurzbeschreibung:

Bergrechtliches Planfeststellungsverfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung für die Erweiterung des Tontagebaus „Sedan“ der Stephan Schmidt KG gem. § 57 a Bundesberggesetz (BBergG) auf dem Gebiet der Ortsgemeinde Girod in der Verbandsgemeinde Montabaur im Westerwaldkreis.

1. Bergbauliches Vorhaben

Die Stephan Schmidt KG plant den südöstlich von der Ortsgemeinde Girod gelegenen Tontagebau „Sedan“ zu erweitern und langfristig zu sichern. Daher wurde für den Tonabbau und die angeschlossenen Misch- und Aufbereitungsanlagen die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens beantragt. Mithilfe von Erkundungsbohrungen wurde nachgewiesen, dass sich die Lagerstätte des grundeigenen Rohstoffs Ton im Bereich der geplanten Erweiterung fortsetzt. Basierend auf den Ergebnissen der durchgeführten Explorationsbohrungen beantragt die Stephan Schmidt KG eine Erweiterung des Rahmenbetriebsplanes um 6,5 Hektar. Damit umfasst der beantragte Rahmenbetriebsplan eine Gesamtfläche von rd. 36 Hektar. Von dieser Fläche entfallen 22,5 Hektar auf Abbauflächen. Über den Planungszeitraum wird mit einer mittleren Jahresförderung von 170.000 -175.000 Jahrestonnen gerechnet. Die Grenzen des Rahmenbetriebsplans sind der beigefügten Lageplanskizze zu entnehmen.

2. Rechtsgrundlage

Das Verfahren ist ein bergrechtliches Planfeststellungsverfahren nach § 52 Abs. 2 a BBergG in Verbindung mit § 1 Ziffer 1 Buchstabe b) Doppelbuchstabe aa) UVP-V-Bergbau (Verordnung über die Umweltverträglichkeit bergbaulicher Vorhaben) und § 3 c UVPG (Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung).

3. Verfahrensstand

Der Planfeststellungsbeschluss wurde am 28.08.2024 ausgefertigt. Der Beschluss ist bestandskräftig. Das Verfahren ist abgeschlossen

 

Projektstatus

abgeschlossen

Ansprechpartner
  • Gruber, Jürgen

  • +49 6131 9254 343
  • E-Mail

Tontagebau Sedan

Tontagebau Sedan
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