
Umsetzung des Geologiedatengesetzes (GeolDG)
Anzeige- und Übermittlungsverfahren für geologische Untersuchungen und Bohrungen in Rheinland-Pfalz
Für die Anzeige geologischer Untersuchungen und Bohrungen sowie die Übermittlung der Untersuchungsergebnisse stellt das Landesamt für Geologie und Bergbau die Online-Anwendung Anzeige geologischer Untersuchungen und Bohrungen Rheinland-Pfalz bereit.
Weiterführende Informationen finden Sie in unseren aktuellen Nachrichten.
Das Geologiedatengesetz ist am 30.06.2020 in Kraft getreten und hat das bis dahin gültige Lagerstättengesetz abgelöst.
Das Geologiedatengesetz (GeolDG) ist am 30.06.2020 in Kraft getreten und hat das bis dahin gültige Lagerstättengesetz abgelöst.
Mit dem Geologiedatengesetz wird der Umgang mit geologischen Daten, wie z. B.
- die Anzeige geologischer Untersuchungen und Bohrungen,
- die Übermittlung und Sicherung erhobener geologischer Daten sowie
- die öffentliche Bereitstellung der geologischen Daten
neu geregelt.
Ziel des Gesetzes ist es, einen nachhaltigen Umgang mit dem geologischen Untergrund zu gewährleisten, sowie Geogefahren erkennen und bewerten zu können.
Das LGB begrüßt die Einführung des Geologiedatengesetzes und die damit geschaffene Grundlage für die geowissenschaftliche Landesaufnahme und für die Erfüllung seiner Aufgaben als Fach- und Genehmigungsbehörde, wie z. B. bei:
- der Rohstoffsicherung
- Stellungnahmen für Vorhaben in der Bau-, Wasser-, Land- und Forstwirtschaft
- der nachhaltigen und umweltverträglichen Nutzung des geologischen Untergrundes z. B. im Rahmen oberflächennaher und tiefer Geothermie
- der Beurteilung untergrundbedingter Gefahren
Für die Anzeige und Übermittlung geologischer Daten nach dem Geologiedatengesetz stellt das LGB die folgende Online-Anwendung bereit
Anzeige geologischer Untersuchungen und Bohrungen Rheinland-Pfalz
Die Online-Anwendung ermöglicht u. a.:
- die Anzeige geologischer Untersuchungen und Bohrungen als Nachweisdaten nach § 8 GeolDG
- die Anzeige von Bohrungen mit einer Endteufe über 100 m nach § 127 BBergG
- die Übermittlung der Untersuchungsergebnisse nach § 9 und § 10 GeolDG sowie die Kategorisierung der Daten als Fach- und Bewertungsdaten
- die Mitteilung von Änderungen der Planungsdaten z. B. Nichtdurchführung der Untersuchung
Nach dem GeolDG sind geplante geologische Untersuchungen und Bohrungen in Rheinland-Pfalz mindestens 2 Wochen vor Untersuchung- bzw. Bohrbeginn beim LGB anzuzeigen. Die Anzeige erfolgt durch die Auftraggebenden oder die mit der Durchführung Beauftragten, wie z. B. Bohrfirmen, Ingenieurbüros, beratende Firmen.
Anzeigepflichtig sind:
- Bohrungen/Rammkernsondierungen und
- Schürfe
sowie geowissenschaftliche Untersuchungen, wie z. B.:
- Baugrund- oder hydrogeologische Untersuchungen
- Aufnahmen geologischer Aufschlüsse (z. B. Hang- oder Böschungsaufnahmen bzw. -sicherungen)
- geowissenschaftliche Kartierungen
- geophysikalische Linien- und Flächenuntersuchungen (z. B. Seismik, Geoelektrik, Gravimetrie)
- hydro-, gas- bzw. geochemische Flächenuntersuchungen
- geohydraulische Untersuchungen (z. B. Stichtagsmessungen)
- geotechnische bzw. ingenieurgeologische Messungen (z. B. Inklinometer, Extensometer) sowie
- geologisch/tektonische Messungen
Nach Abschluss der Untersuchung sind die erhobenen Fachdaten und Bewertungsdaten an das LGB zu übermitteln. Hierfür verwenden Sie den in der Bestätigungsnachricht Ihrer Anzeige beigefügten Link, der Sie zum Anzeigen-Portal leitet. Im Anzeigen-Portal können Sie die Ergebnisse der Untersuchung, getrennt nach Fach- und Bewertungsdaten, hochladen und gemäß GeolDG kategorisieren.
Weiterführende Informationen finden Sie im Fragenkatalog zum Geologiedatengesetz (FAQ) sowie im Handbuch zur Anzeige geologischer Untersuchungen und Bohrungen RLP.
Nachweisdaten
Im GeolDG sind bestimmte Daten als Nachweisdaten (§ 8 GeolDG) eingeordnet, die mit der Anzeige der Untersuchungen zu übermittel sind
Fach- und Bewertungsdaten
Fach- und Bewertungsdaten beinhalten die Ergebnisse der geologischen Untersuchungen und ergänzen die im LGB bereits vorliegenden Unterlagen
Festsetzung der Datenkategorien
Das am 30.06.2020 in Kraft getretene Geologiedatengesetz verpflichtet die zuständige Behörde unter anderem bei ihr bereits vor dem 30.06.202
Häufig gestellte Fragen zum GeolDG
Das LGB hat von Ihnen vielfältige Nachfragen und Anregungen erhalten. Um Unklarheiten auszuräumen und Sie bei Ihren Aufgaben zu unterstützen
Relevante Rechtsgrundlagen
Hier finden sie relevante Rechtsgrundlagen, die zum Verständnis der Umsetzung des Geologiedatengesetzes hilfreich sind.
Anzeige geologischer Untersuchungen und Bohrungen RLP
Online-Anwendung zur Anzeige geologischer Untersuchungen und Bohrungen sowie zur Übermittlung der Untersuchungsergebnisse
Öffentliche Bereitstellung geologischer Daten
Geologische Daten entsprechend ihrer Kategorisierung sowie der Einstufung in staatliche oder nicht staatliche Daten in digitaler Form
Datenanfragen nach Geologiedatengesetz
Für die Bereitstellung geologischer Daten nach dem Geologiedatengesetz richten Sie bitte eine schriftliche Anfrage an office@lgb-rlp.de.