EU-Kommission stuft „Zero Carbon Lithium“-Projekt in Landau als strategisch ein

Die Europäische Kommission hat das Projekt „Zero Carbon Lithium“ der Vulcan Energie Ressourcen GmbH in Rheinland-Pfalz als bislang einziges deutsches Gewinnungsprojekt als strategisch bedeutend anerkannt. „Das ist ein wichtiges Signal für die Rohstoffwirtschaft und den Wirtschaftsstandort Rheinland-Pfalz“, erklärte Andreas Tschauder, Direktor des Landesamtes für Geologie und Bergbau (LGB). Ziel des LGB sei es, das bergrechtliche Genehmigungsverfahren so zu gestalten, dass die berechtigten Interessen des Unternehmens, der Anwohnerschaft und weiterer relevanter Akteure in einen fairen Ausgleich gebracht werden.

Vulcan Energie Ressourcen GmbH plant, Lithium aus heißen Thermalfluiden des tiefen Untergrunds zu extrahieren und gleichzeitig die dabei gewonnene Wärme in lokale Wärmenetze – insbesondere in Landau – einzuspeisen. Hierfür hat das Unternehmen bereits die beiden Geothermiekraftwerke in Insheim und Landau übernommen und eine Demonstrationsanlage zur Testung der Aufbereitung des Thermalfluides in Landau errichtet. Im Rahmen des Projekts sind außerdem der Bau weiterer Bohrplätze, eine zentrale Lithium-Extraktionsanlage im Industriegebiet Landau sowie Verbindungsleitungen zwischen Bohrplätzen, Kraftwerken und Aufbereitungsanlage vorgesehen.

Lithium ist ein Schlüsselrohstoff für die Herstellung von Lithium-Ionen-Batterien, die in Elektrofahrzeugen, tragbaren Geräten und stationären Energiespeichern zum Einsatz kommen. Angesichts des weltweit steigenden Bedarfs und der derzeitigen Importabhängigkeit von Ländern wie Australien, Chile und China steht Europa vor der Herausforderung, eine eigenständige, resiliente Rohstoffversorgung aufzubauen. Die Europäische Kommission unterstützt daher nachhaltige Gewinnungstechnologien, innovative Recyclingverfahren und die Erschließung heimischer Vorkommen – wie im Fall des Projekts in Landau.

Das Landesamt für Geologie und Bergbau ist als zuständige Bergbehörde für die Genehmigung der Bohrplätze, der Feldleitungen und der zentralen Aufbereitungsanlage verantwortlich. Gemäß Artikel 9 der Verordnung (EU) 2024/1252 fungiert das LGB zudem als zentrale Anlaufstelle zur Koordinierung und Erleichterung von Genehmigungsverfahren im Bereich kritischer Rohstoffe.

 

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