Bergrechtliches Planfeststellungsverfahren für die Erweiterung des Quarzsandtagebaus "Daxlander Au" auf dem Gebiet der Stadt Hagenbach

Bergrechtliches Planfeststellungsverfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung für die Erweiterung des Quarzkies und -sandtagebaus „DAXLANDER AU“ der Wolff & Müller Baustoffe GmbH, Röderland Ortsteil Haida gem. § 57 a Bundesberggesetz (BBergG) auf dem Gebiet der Stadt Hagenbach und der Ortsgemeinde Neuburg im Landkreises Germersheim.
1. Bergbauliches Vorhaben
Die Wolff & Müller Baustoffe GmbH, Röderland, plant die Erweiterung der bestehenden Rohstoffgewinnung zum Nassabbau von Quarzkies und -sand. Die Ausdehnung ist erforderlich, da der Rohstoffvorrat im „Altbereich“ nahezu erschöpft ist. Die beantragte Erweiterungsfläche ist nach den Angaben der Antragstellerin im Landesentwicklungsprogramm IV, im Regionalen Raumordungsplan Rheinpfalz 2004 und im Flächennutzungsplan zum überwiegenden Teil als Fläche für die Rohstoffsicherung ausgewiesen. Darüber hinaus wird der Planungsbereich von Flächen mit den Zielen „Regionaler Grünzug“ und „Vorranggebiet Wasserwirtschaft –Schwerpunkt Hochwasserschutz“ überlagert.
Der Geltungsbereich des Planes umfasst über 20 Hektar. Nach Auskiesung soll eine Gewässerfläche entstehen. Darüber hinaus sollen landwirtschaftliche Nutzflächen für den naturschutzfachlichen Ausgleich in Anspruch genommen werden.
Näheres ist der beigefügten Lageplanskizze zu entnehmen.
2. Rechtsgrundlage
Das prozedurale Verfahren ist als bergrechtliches Planfeststellungsverfahren nach § 52 Abs. 2 a BBergG in Verbindung mit § 1 UVP-V-Bergbau ausgestaltet.
3. Verfahrensstand
Mit Schreiben vom 12.06.2009 wurde durch die Wolff & Müller Baustoffe GmbH, Röderland der Antrag auf Durchführung des bergrechtlichen Planfeststellungsverfahrens gestellt. Das Beteiligungsverfahren wurde am 07.10.2009 durch das Landesamt für Geologie und Bergbau (LGB) eröffnet. Eine Planoffenlage fand im Zeitraum vom 09.11.2009 – 08.12.2009 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Hagenbach statt. Der Erörterungstermin wurde am 15.06.2010 durchgeführt. Aufgrund der im Anhörungsverfahren und im Erörterungstermin vorgetragenen Bedenken und Anregungen nahm die Antragstellerin Planergänzungen vor. Über die Planmodifizierungen wurden die Betroffenen durch das LGB informiert.
4. Verfahrensfortgang
Ein Planfeststellungsbeschluss erging unter dem Datum 08.08.2013. Der Bescheid wurde bestandskräftig. Das bergrechtliche Planfeststellungsverfahren ist abgeschlossen.
Projektstatus
abgeschlossen
Ansprechpartner
Gruber, Jürgen
- +49 6131 9254 343