Erweiterung des Feldspattagebaus „Jettenbach“ der Basalt-Actien-Gesellschaft (BAG)

Bergrechtliches Planfeststellungsverfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung für die Erweiterung des Feldspattagebaus „Jettenbach“ der Basalt-Actien-Gesellschaft (BAG), Südwestdeutsche Hartsteinwerke (SHW) gem. §§ 52 Abs. 2a, 57 a Bundesberggesetz (BBergG) auf dem Gebiet der Ortsgemeinde Jettenbach in der Verbandsgemeinde Wolfstein im Landkreis Kusel.
1. Bergbauliches Vorhaben
Die SHW, Kirn, plant die Erweiterung des Feldspattagebaus „Jettenbach“, da die Feldspatvorräte nahezu erschöpft sind. Der genehmigte Tagebau liegt ca. 400 Meter Entfernung nordöstlich der Ortslage Jettenbach. Die geplante Erweiterung befindet sich außerhalb der Grenze des gültigen Hauptbetriebsplans und beträgt insgesamt rund 22,11 Hektar.
2. Rechtsgrundlage
Das prozedurale Verfahren ist als bergrechtliches Planfeststellungsverfahren nach §§ 52 Abs. 2a, 57a, 57c in Verbindung mit § 1 UVP-V-Bergbau ausgestaltet.
3. Verfahrensstand
Die SHW beantragte mit Schreiben vom 16.11.2009 beim LGB im Rahmen der Erweiterung des Feldspattagebaus „Jettenbach“ die Zulassung eines obligatorischen Rahmenbetriebsplanes gem. §52 Abs. 2a BBergG. Die anerkannten Vereine und die Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 27.11.2009 beteiligt. Die Planunterlagen wurden nach vorheriger ortsüblicher Bekanntmachung u. a. bei der Verbandsgemeindeverwaltung Wolfstein und beim LGB in der Zeit vom 06.01.2010 bis 05.02.2010 ausgelegt. Nach ortsüblicher Bekanntmachung wurde ein Erörterungstermin am 15.06.2011 durchgeführt. Die eingegangenen Stellungnahmen, Einwendungen und Anregungen machten eine Ergänzung der vorgelegten Planunterlagen u. a. im Hinblick wasserwirtschaftliche Belange erforderlich.
4. Verfahrensfortgang
Ein Planfeststellungsbeschluss erging Ende September 2012 zu Gunsten der Unternehmerin unter Nebenstimmungen. Im Rahmen der Konfliktlösung wurde die ursprünglich vorgesehen Genehmigungsdauer auf den 31.12.2053 begrenzt. Eine Ausfertigung des Beschlusses und des festgestellten Planes für dieses Vorhaben lagen in der Zeit vom 22.10.2012 bis 04.11.2012 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Wolfstein, Bergstr. 2, 67751 Wolfstein/Pfalz aus. Klage gegen die Zulassung wurde nicht erhoben. Das bergrechtliche Planfeststellungsverfahren ist abgeschlossen.
Projektstatus
abgeschlossen
Ansprechpartner
Gruber, Jürgen
- +49 6131 9254 343