Erweiterung des Feldspattagebaus „Rammelsbach-Theisbergstegen“ der Basalt-Actien-Gesellschaft (BAG), Südwestdeutsche Harsteinwerke (SHW)

Bergrechtliches Planfeststellungsverfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung für die Erweiterung des Feldspattagebaus „Rammelsbach-Theisbergstegen“ der Basalt-Actien-Gesellschaft (BAG), Südwestdeutsche Harsteinwerke (SHW) gem. §§ 52 Abs. 2a, 57 a Bundesberggesetz (BBergG) auf dem Gebiet der Ortsgemeinde Rammelsbach im Landkreis Kusel
1. bergbauliches Vorhaben:
Die SHW, Kirn, plant die Erweiterung des bestehenden Feldspattagebaus „Rammelsbach-Theisbergstegen“. Die Ausdehnung ist erforderlich, da sich die Feldspatvorräte erschöpfen. Es sind zwei Erweiterungsflächen vorgesehen. Während die südliche Erweiterungsfläche (3,9 ha) vollständig innerhalb der Grenzen des zugelassenen Hauptbetriebsplanes liegen, befindet sich der nördliche 4,0 ha große Erweiterungsteil vorwiegend außerhalb der genehmigten Hauptbetriebsplangrenze.
Die beabsichtigte Erweiterung des Feldspattagebaus Theisbergstegen entspricht nach der Entscheidung der zuständigen Raumordnungsbehörde den Erfordernissen der Raumordnung und Landesplanung, wenn die im Entscheid aufgestellten Maßgaben erfüllt und die weiteren Anregungen und Hinweise berücksichtigt werden.
Die rund 4,77 ha Waldverluste werden zu etwa 0,4 ha durch Neupflanzung und Wiederanpflanzung innerhalb des Rahmenbetriebsplangebietes kompensiert. Weitere 4,4 ha werden zeitnah zur Inanspruchnahme durch externe Ersatzaufforstungen in Abstimmung mit dem zuständigen Forstamt ausgeglichen.
Im Rahmen der Wiedernutzbarmachung soll ein Grundwassersee entstehen.
2. Rechtsgrundlage:
Das prozedurale Verfahren ist als bergrechtliches Planfeststellungsverfahren nach §§ 52 Abs. 2a, 57a, 57c in Verbindung mit § 1 UVP-V-Bergbau ausgestaltet.
3. Verfahrensstand:
Ein Scoping-Termin fand am 04.10.2007 statt. Nach Einreichen der Planunterlagen wurde im Februar und März 2011 eine Vollständigkeitsprüfung durchgeführt.
Die anerkannten Verbände und die Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben des LGB vom 15.08.2011 beteiligt. Eine Planoffenlage erfolgte vom 29.08.2011 – 28.09.2011 beim LGB und den Verbandsgemeindeverwaltungen Altenglan und Kusel. Die eingegangenen Stellungnahmen und Einwendungen wurden der Antragstellerin zur Prüfung zugeleitet.
4. Verfahrensfortgang:
Als nächster Verfahrensschritt steht die Durchführung des Erörterungstermins an.
Der Planfeststellungsbeschluss ist hier abrufbar.
Projektstatus
abgeschlossen
Ansprechpartner
Ziesner, Dr. Michael
- +49 6131 9254 259